Flexibel oder lieber langfristig

Möglichkeiten, bei PP Zeitarbeit durchzustarten

Jobs mit Perspektiven

Wir sind Ihr Jobvermittler in punkto Karriere

Starke Vernetzung nutzen

Unsere 30-jährige Beratungserfahrung blickt auf eine umfangreiche Basis von Unternehmen aus Wirtschaft und Handwerksbetrieben, mit denen wir erfolgreich zusammenarbeiten.

Rundum beraten lassen

Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Jobfragen, vom Berufseinstieg nach der Ausbildung oder Studium, bei Wunsch nach einer beruflichen Veränderung oder beim Wiedereinstieg nach Aus- oder Elternzeit. Wir erstellen Profile, bereiten auf das Vorstellungsgespräch vor und unterstützen bis zum Abschluss Ihres neuen Arbeitsvertrages.

Karrierechancen erkennen

Viele Unternehmen nutzen Zeitarbeit, um offene Stellen zu besetzen. Unsere Vermittlung kann ein Türöffner für Ihren nächsten Karriereschritt sein.

Faire Konditionen für jeden

Als Mitarbeiter von PP Zeitarbeit erhalten Sie einen festen Arbeitsvertrag mit einer fairen Bezahlung nach geltendem Tarifrecht. Als Mitglied im Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) legen wir großen Wert auf eine angemessene Bezahlung.

Das Team

Wir sind PP Zeitarbeit

Flexibilität und interdisziplinäres Arbeiten sind uns wichtig. Lösungsorientiert schauen wir für Ihren nächsten Job über den Tellerrand hinaus.

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Office Hamburg

Hier sind wir

für Sie da!

PP Zeitarbeit

Süderstraße 77

D-20097 Hamburg

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln: U-Bahn Station Hammerbrook. Von dort sind es nur wenige Minuten Fußweg.

Anreise mit dem PKW:

Parkmöglichkeiten befinden sich vor Ort.

Downloads für unsere MitarbeiterInnen

Tätigkeitsnachweis

Als Kontrollfunktion für Mitarbeiter und Kunden zeichnet der Nachweis die geleisteten Tätigkeiten in einem bestimmten Zeitraum auf.

Urlaubsantrag

Unsere Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub gemäß geltendem Tarifvertrag.

BAP Tarifvertrag

Der Tarifvertrag regelt die Entgelte von Zeitarbeitnehmern in

Deutschland.

Häufige Fragen – FAQs

Fragen zur Bewerbung bei PP Zeitarbeit

Welche Bewerbungsunterlagen sind erforderlich?

Wir bevorzugen die Online Bewerbung mit

Anschreiben

Lebenslauf

Zeugnisse

Sind Sie unsicher, wie Sie Ihre Bewerbungsunterlagen erstellen? Vereinbaren Sie gerne unverbindlich einen Termin bei uns oder schauen Sie in der Menüleiste unter der Rubrik RICHTIG BEWERBEN.


Fragen zum Arbeitsvertrag mit PP Zeitarbeit

Wie werden ZeitarbeitnehmerInnen entlohnt?

Als Mittelstandsunternehmen arbeiten wir auf Basis des BAP-Tarifvertrags. Wir legen Wert auf faire Entlohnung, deutlich über den festgelegten Tarifen.

Wann bekommen ZeitarbeitnehmerInnen ihr Gehalt?

Spätestens am 20. des Folgemonats wird das Gehalt überwiesen. Es handelt sich immer um das Gehalt für einen Kalendermonat. Fangen Sie mitten im Monat an, wird das Gehalt anteilig berechnet.


Fragen zum Einsatz bei PP Zeitarbeit

Was machen Sie, wenn Sie nicht zur Arbeit kommen können?

Bitte kontaktieren Sie unsere 24-Stunden Hotline bis 07:00 Uhr des jeweiligen Tages telefonisch. Wir kümmern uns darum, dass der Kunde über Ihren Ausfall informiert wird.

Was hat es mit den Stundenzetteln auf sich?

Stundenzettel sollten immer spätestens zum Montag der jeweiligen Folgewoche vorliegen. Gerne können Sie uns hierfür eine E-Mail an stundenzettel@pp-zeitarbeit.de schicken oder alternativ faxen an 040 329089-15. Auch ein persönlicher Besuch im Büro ist jederzeit möglich.

Was passiert, wenn der Einsatz (kurzfristig) beendet ist?

So eine Situation kann grundsätzlich mal vorkommen. In so einem Fall kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden uns mit dem Kundenbetrieb in Verbindung setzen und Sie auf dem Laufenden halten. Schnellstmöglich finden wir einen Folgeeinsatz für Sie.

Wie beantragt man Urlaub?

Zunächst prüfen Sie Ihren aktuellen Urlaubsanspruch bei uns im Büro. Anschließend besprechen Sie Ihren Urlaubswunsch mit dem Kundenbetrieb und reichen dann den Urlaubsantrag bei uns ein. In der Regel können wir Ihre Urlaubsplanung berücksichtigen.


Fragen zur Übernahme mit PP Zeitarbeit

Wie gehen wir vor, wenn der Kunde Sie übernehmen möchte?

Zunächst einmal freuen wir uns für jeden Mitarbeitenden, der die Möglichkeiten der Übernahme über Zeitarbeit effektiv für sich nutzen konnte. Wir als Ihr Arbeitgeber setzen uns dann mit dem Kundenbetrieb zusammen und besprechen die weitere Vorgehensweise.

Sollte Ihnen der neue Job nicht mehr zusagen, kommen Sie einfach wieder zu uns zurück. 😀

Glossar

Das Nachschlagewerk von A-Z

  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
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  • S
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  • U
  • V
  • W
  • Z
A
Agenda 2010

Ein Fachkräfteengpass tritt dann auf, wenn in einem Beruf zu einem Zeitpunkt und in einer Region die Nachfrage nach Fachkräften das Angebot übersteigt. Für Unternehmen wird es dann entsprechend schwieriger und dauert länger, passendes Personal zu rekrutieren. Es ist dennoch grundsätzlich möglich, Fachkräfte mit der entsprechenden Qualifikation zu finden. Engpässe betreffen viele Berufe für beruflich Qualifizierte. Unter den Top-10-Engpassberufen waren im September 2014 neun Ausbildungsberufe und ein Fortbildungsberuf. Engpässe treten besonders in technischen Berufen und Gesundheitsberufen auf. Auch Zeitarbeitsunternehmen spüren die Engpässe und können einige Aufträge schwieriger erfüllen. Die Personaldienstleistungsbranche reagiert darauf mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten.

Agenturprinzip

Beim Agenturprinzip übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen die Rolle einer Vermittlungsagentur zwischen Menschen auf der Suche nach Arbeit und Kundenbetrieben mit Personalbedarf. Zwar gibt es auch hier einen Vertrag zwischen Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister, aber dieser ist immer auf die Länge des Einsatzes im Kundenbetrieb befristet (Synchronisation). Die meisten EU-Mitgliedsstaaten orientieren sich am Agenturmodell. In Deutschland wird für die Zeitarbeit das so genannte Arbeitgeberprinzip angewendet, das einen hohen Schutz für die Arbeitnehmer bedeutet. Das Zeitarbeitsunternehmen hat entsprechend alle Pflichten eines Arbeitgebers und trägt das volle Beschäftigungsrisiko.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vom 14. August 2006 ist ein Bundesgesetz, das darauf abzielt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Allgemeinverbindlicherklärung

Die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedeutet die Ausweitung des Geltungsbereichs eines Tarifvertrages auch auf alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Branche.

Arbeitgeber

Arbeitgeber ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Wer Arbeitgeber ist, bestimmt sich danach, mit wem der Arbeitsvertrag geschlossen wurde. Arbeitgeber kann auch eine juristische Person sein. In der Zeitarbeit ist das Zeitarbeitsunternehmen der Arbeitgeber, nicht der Kundenbetrieb. Zeitarbeitnehmer verrichten ihre Arbeit beim Kunden, sind jedoch beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt, das dem Kunden das unmittelbare arbeitgeberseitige Direktionsrecht überträgt.

Arbeitgeberprinzip

In Deutschland wird für die Zeitarbeit das so genannte Arbeitgeberprinzip angewendet. Das heißt, dass das Zeitarbeitsunternehmen alle Pflichten eines Arbeitgebers hat und das volle Beschäftigungsrisiko trägt. Das Arbeitgeberprinzip in der Zeitarbeit ist in der EU eher die Ausnahme - die meisten EU-Staaten orientieren sich am Agenturmodell. Anders als beispielsweise im französischen System, in dem der Zeitarbeitnehmer arbeitslos ist, sobald sein Einsatz beim Kundenunternehmen beendet ist, sind die Zeitarbeitnehmer in Deutschland auch nach Beendigung des Einsatzes im Kundenbetrieb weiterhin bei ihrem Personaldienstleister beschäftigt.

Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP)

Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen (BZA) schlossen sich 2011 zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammen.

Arbeitnehmer

Ein Arbeitnehmer verrichtet seine Arbeit auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages weisungsabhängig gegen Entgelt bei einem Arbeitgeber. In der Zeitarbeit heißen Arbeitnehmer Zeitarbeitnehmer.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 26.02.1996 ist ein Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen (Mindeststandards) für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gehört zu den vier Grundfreiheiten des gemeinsamen europäischen Marktes. Demnach darf jeder Bürger eines EU-Staates in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben wie ein Angehöriger dieses Staates, ohne dass hierbei eine auf der Staatsangehörigkeit beruhende unterschiedliche Behandlung in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung, die Beschäftigung, die Entlohnung und die sonstigen Arbeitsbedingungen erfolgen darf.

Arbeitnehmerstrukturen in der Zeitarbeit

In der Zeitarbeit sind knapp ein Drittel der Arbeitnehmer weiblich, sie arbeiten vornehmlich im Dienstleistungssektor. Rund 70 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind männlich, sie arbeiten häufig in der Metall- und Elektroindustrie. Etwa 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer arbeiten Vollzeit. Lediglich 5,5 Prozent verfügen über einen Fach- oder Hochschulabschluss – die Tendenz steigt allerdings. Dagegen haben mindestens 22 Prozent der Zeitarbeitnehmer keine abgeschlossene Berufsausbildung. Zeitarbeit integriert in hohem Maße Menschen in den Arbeitsmarkt, die sonst weniger gute Perspektiven haben. Darunter sind ältere Arbeitnehmer und Personen mit Behinderung sowie Migrationshintergrund. Der Beschäftigungsanteil von Ausländern liegt in der Zeitarbeit mit über 23 Prozent deutlich über dem Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der nur knapp neun Prozent beträgt.

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ist durch eine Dreiecksbeziehung zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), dem Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Zeitarbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gekennzeichnet. Das Zeitarbeitsunternehmen stellt dem Einsatzbetrieb für einen begrenzten Zeitraum Arbeitskräfte zur Verfügung und überträgt diesem das unmittelbare arbeitgeberseitige Direktionsrecht. Dabei obliegen dem Zeitarbeitsunternehmen alle Pflichten, die jeder Arbeitgeber in Deutschland zu tragen hat. Die Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aus dem Jahr 1972 bildet die gesetzliche Grundlage für die Zeitarbeit in Deutschland. Der Grundsatz des Gesetzes ist bis heute gleich: Ein Zeitarbeitsunternehmen ist ein regulärer Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zeitarbeitnehmer sind typischerweise an wechselnden Orten in diversen Kundenbetrieben unter verschiedenen Arbeitsbedingungen im Einsatz. Dies stellt besondere Anforderungen an ihren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dem Zeitarbeitsunternehmen obliegt als Arbeitgeber grundsätzlich eine besondere Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Dazu zählt auch die Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Gleichwohl erbringt der Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Betrieb des Kunden nach dessen Weisung, so dass der Arbeitgeber nur sehr begrenzt Einfluss auf den Arbeitsablauf vor Ort nehmen kann. Hier unterliegt die Tätigkeit des Zeitarbeitnehmers den für den Betrieb des Kunden geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Dies führt zu einer gemeinsamen Verantwortlichkeit von Zeitarbeitsunternehmen und Kunden. Zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zählen u.a.:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
  • Vorschriften zum Arbeitszeitschutz: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Ladenschlussgesetz (LadenschlussG),
  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG),
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
  • Arbeitsgenehmigungsverordnung (ArGV),

Nach § 120e Gewerbeordnung (GewO) erlassene bundes- und landesrechtliche Vorschriften (z.B. Arbeitsstättenverordnung), Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften u.a.

Arbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Zeitarbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Sie unterliegen dem gesetzlichen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Urlaub. Im Manteltarifvertrag ist zudem eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden geregelt, die auf maximal 40 Stunden ausgedehnt werden darf. Im Monat entspricht dies im Schnitt 151,67 Stunden. Maßgeblich für die tatsächliche Arbeitszeit sind jedoch individuelle Vereinbarungen mit dem Kundenunternehmen. Für geleistete Plus- und Minusstunden, welche abhängig von Arbeitszeitschwankungen entstehen, existieren Arbeitszeitkonten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht beschreibt das Recht der „Arbeitsverhältnisse“. Es regelt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (individuelles Arbeitsrecht) und die Beziehungen zwischen den Tarifpartnern und Betriebsparteien, also z.B. Tarifvertragsrecht bzw. Mitbestimmungsrechte (kollektives Arbeitsrecht). Auch das AÜG ist Teil des Arbeitsrechts.

Arbeitswelt

Die Arbeitswelt bezeichnet die gesamte Bandbreite des Berufslebens, von der Ausbildung über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bis hin zur Frage, welche Arbeitsformen die Zukunft prägen werden. Der Begriff schließt auch rechtliche Fragen zum Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ein.

Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Stunden, die über die monatlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen oder darunter liegen, sprich Arbeitszeitschwankungen, die aus der Differenz zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit resultieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können damit beispielsweise Guthabenstunden, aber auch ein Unterschreiten der vertraglichen Arbeitszeit erfassen.

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz erleichtert u. a. die Bedingungen für Flüchtlinge, eine Tätigkeit in der Zeitarbeit aufzunehmen. Es beinhaltet, dass Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate nur dann eine Tätigkeit in der Zeitarbeitsbranche aufnehmen dürfen, wenn keine Vorrangprüfung erforderlich ist. Ist diese jedoch notwendig, besteht für Flüchtlinge ein generelles Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit. Nach Ablauf der 15 Monate entfällt die Vorrangprüfung gänzlich. Zuvor durften Flüchtlinge erst nach Ablauf von vier Jahren bei einem Unternehmen der Zeitarbeit beschäftigt werden.

Atypische Beschäftigung

Das Statistische Bundesamt zählt zu den atypische Beschäftigungsformen - in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis - Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen (Mini- und Midijobs), befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse.

Der BAP kritisiert seit langem die herabsetzende Bezeichnung der Zeitarbeit als atypische Beschäftigungsform, denn die Zeitarbeit besitzt alle Attribute, die mit einem normalen Beschäftigungsverhältnis assoziiert werden: Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit sind mit 78 Prozent überwiegend sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen und unterliegen sämtlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Das einzige, was Zeitarbeit von anderen Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet, ist, dass Zeitarbeitnehmer nicht in dem Unternehmen tätig sind, bei dem sie angestellt sind. Aber das gilt auch für die meisten Handwerker oder Bauarbeiter, ohne dass diese Arbeiten als ‚atypisch‘ bezeichnet werden.

Aufschwung

Der Aufschwung beschreibt eine Phase im Wirtschaftszyklus (neben Boom, Rezession, Depression). Er ist geprägt von höheren Auftragseingängen und steigender Produktion sowie einer sinkenden Arbeitslosenquote. In der Phase des Aufschwungs ermöglich die Zeitarbeit Unternehmen, schnell und unkompliziert an qualifiziertes Personal zu kommen, um so das Wirtschaftswachstum zu sichern.

B
Bauhauptgewerbe

Unternehmen, die im Bauhauptgewerbe (abzugrenzen von Baunebengewerbe und Bauhilfsgewerbe) tätig sind, führen überwiegend Tätigkeiten im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie Straßenbau aus. 1982 wurde Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe eingeschränkt und nur noch für Angestellte zugelassen. Demnach ist Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Bauhauptgewerbes für Tätigkeiten, die normalerweise von Bauarbeitern verrichtet werden, grundsätzlich unzulässig. Sukzessive wurde das gesetzliche Verbot seit 1994 entschärft. Mit der Reform des AÜG im Jahr 2004 wurden die Regelungen letztmalig gelockert, das grundsätzliche Verbot unter Berücksichtigung bestimmter Ausnahmetatbestände besteht jedoch weiterhin.

Befristungsverbot

Das Befristungsverbot in der Zeitarbeit beschreibt das Verbot einer Befristung eines Zeitarbeitsverhältnisses, ohne dass ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Mit der Novelle des AÜG im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung wurde das Befristungsverbot aufgehoben. Seitdem darf nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet werden.

Berufsausbildung in der Zeitarbeit

Seit 2008 ist der duale Ausbildungsberuf „Personaldienstleistungskauffrau/-mann“ (PDK) anerkannt.

Besserstellungsvereinbarungen

Personaldienstleistungsunternehmen können mit den Zeitarbeitnehmern individuell Besserstellungsvereinbarungen treffen – zusätzlich zum bestehenden Tarifvertrag. Grundsätzlich bedeutet das, dass die individuellen Vereinbarungen über die bereits im Tarifvertrag bestehenden Regelungen hinausgehen können.

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes und vertritt deren Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Ob in einem Unternehmen ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie groß dieser schließlich ist, hängt von der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen ab. Einem Urteil des BAG vom 13. März 2013 (AZ: 7 ABR 69/11) zufolge sind Zeitarbeitnehmer jedenfalls dann bei der für die Größe des Kundenbetriebsrates maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer des Kundenbetriebs zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz im Kundenunternehmen die im Betriebsverfassungsgesetz festgeschriebene Dauer überschreiten soll (mindestens drei Monate).

Betriebsverfassung

Die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Branchenzuschläge

Seit November 2012 gelten in für die Zeitarbeit wichtigen Industriezweigen Branchenzuschlagstarife. Dazu zählen u.a. die Metall- und Elektro-, die Chemische und die Textil- und Bekleidungsindustrie. Je nach Branche erhalten die Zeitarbeitnehmer nach einem bestimmten Einsatzzeitraum bei ein und demselben Kundenunternehmen einen bis zu 50-prozentigen Zuschlag auf ihren Tariflohn. Ziel ist es, Lohndifferenzen zwischen Stammbelegschaften und Zeitarbeitnehmern zu schließen.

Brückeneffekt

Vom „Brückeneffekt“ wird gesprochen, wenn ein Arbeitsuchender in der Zeitarbeit eine Anstellung bekommt, so den Wiedereinstieg ins Berufsleben schafft und dann später in einem anderen Unternehmen außerhalb der Zeitarbeit , eine Arbeitsstelle findet, aber nicht direkt vom Einsatzbetrieb übernommen wird. Diesen Brückeneffekt weisen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nach. Danach ist rund ein Viertel (24 Prozent) der aus Arbeitslosigkeit kommenden Zeitarbeitnehmer nach 12 Monaten in eine andere sozialversicherungspflichtige Arbeit gewechselt, profitiert also vom Brückeneffekt der Zeitarbeit (Quelle: Methodenbericht „Beschäftigungsaufnahmen von Arbeitslosen nach Wirtschaftszweigen und Nachhaltigkeit“ der Bundesagentur für Arbeit, 2013).

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung zuständig für die Verwaltung, Beseitigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Sie ist die aufsichtsführende Behörde für Personaldienstleister. Sie vergibt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Personaldienstleister sind verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer bei Vertragsabschluss ein Merkblatt der BA zum AÜG zu übergeben. Aktuelle Merkblätter finden sich auf den Webseiten der BA.

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)

Der BAP bündelt und vertritt die Interessen der deutschen Personaldienstleistungsbranche. Er ging 2011 aus dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervor. Im BAP sind rund 4.800 Personaldienstleistungsbetriebe organisiert. Die Mitgliedschaft in den europäischen und weltweiten Dachverbänden Eurociett und Ciett ist ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal des BAP. Das gilt auch für die Mitgliedschaften in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), im Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) und im Bundesverband Dienstleistungswirtschaft (BDWi), in denen der BAP die Interessen der Personaldienstleister vertritt.

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist das anerkannte Kompetenzzentrum zur Erforschung und Weiterentwicklung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland.

Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)

Der BDI als Spitzenverband der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister in Deutschland spricht für 36 Branchenverbände. Er repräsentiert die politischen Interessen von über 100.000 Unternehmen mit gut acht Millionen Beschäftigten gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)

Der BDWi steht für 20 Branchen der Dienstleistungswirtschaft, deren Berufsverbände sich in dieser Organisation zusammengeschlossen haben. Er vertritt mehr als 100.000 Dienstleistungsunternehmen, die insgesamt mehr als zwei Millionen Mitarbeiter in Deutschland und darüber hinaus beschäftigen. Der BAP ist Mitglied im BDWi und im Präsidium vertreten.

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA)

Der BGA ist der Interessenverband des Großhandels, des Außenhandels sowie der unternehmensnahen Dienstleistungen. Er vertritt rund 120.000 Unternehmen, in denen 1,9 Millionen Beschäftigte arbeiten. Der Jahresumsatz der Unternehmen liegt bei knapp 1,8 Billionen Euro. Der BAP ist Mitglied im BGA und stellt einen der Vizepräsidenten.

Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen (BZA)

Der Bundesverband Zeitarbeit-Personaldienstleistungen (BZA) und der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) schlossen sich 2011 zum Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammen.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Die BDA ist der Spitzenverband der deutschen Wirtschaft und vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in der Sozial- und Tarifpolitik, im Arbeitsrecht und in der Bildungspolitik. Die BDA deckt dabei die gesamte Bandbreite der deutschen Wirtschaft ab – von Industrie über Handwerk bis hin zu Handel und Dienstleistungen. Der BAP ist Mitglied in der BDA und im Präsidium und Vorstand vertreten.

C
Chemische Industrie

Neben der Metall- und Elektroindustrie ist die Chemische Industrie ein weiterer bedeutender Wirtschaftszweig für die Zeitarbeit. Die Chemische Industrie gehörte zu den ersten Branchen, für die so genannte Branchenzuschlagstarife eingeführt wurden.

Ciett

Siehe den Eintrag World Employment Confederation.

D
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist ein eingetragener Verein, dessen Mitglieder die Industrie- und Handelskammern sind. Er vertritt in allen Fragen, die das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft betreffen, den gemeinsamen Standpunkt der IHKs auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber der Politik, der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit.

Direktionsrecht

Das Direktionsrecht bezeichnet das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen und ihn entsprechend der wechselnden betrieblichen Erfordernisse einzusetzen. Für die Dauer der Überlassung ist der Zeitarbeitnehmer vollständig in die Organisation des Kundenbetriebes eingegliedert. Hierfür überträgt das Zeitarbeitsunternehmen dem Kundenbetrieb in der Regel das Recht, die Arbeitspflicht während des Arbeitsprozesses gegenüber dem Zeitarbeitnehmer immer wieder neu zu konkretisieren (sogenanntes sekundäres Direktionsrecht). Dies hat zur Folge, dass die Arbeitgeberpflichten in der Zeitarbeit funktional gespalten sind: Das Zeitarbeitsunternehmen entscheidet zwar weiterhin im Rahmen der vereinbarten Arbeitspflicht darüber, wann, wo und in welcher Form der Zeitarbeitnehmer beim Kunden eingesetzt wird (sogenanntes primäres Direktionsrecht), die Weisungen zur konkreten Arbeitsausübung (sogenanntes sekundäres Direktionsrecht) obliegen jedoch dem Kundenbetrieb.

Disposition / Disponent

Der Disponent ist der persönliche Ansprechpartner des Zeitarbeitnehmers beim Personaldienstleistungsunternehmen. Er koordiniert die Einsätze des Zeitarbeitnehmers bei den Kundenunternehmen.

Drehtürklausel

Die so genannte Drehtürklausel verhindert, dass Stammarbeitskräfte eines Betriebes entlassen und kurze Zeit später (innerhalb von 6 Monaten nach Ausscheiden) als Zeitarbeitskräfte zu schlechteren Konditionen wieder im Unternehmen eingesetzt werden.

Dreiecksverhältnis

Das Dreiecksverhältnis bezeichnet das Verhältnis zwischen dem Zeitarbeitnehmer, dem Kundenunternehmen (Entleiher) und dem Personaldienstleistungsunternehmen (Verleiher). Der Zeitarbeitnehmer schließt mit dem Personaldienstleister einen Arbeitsvertrag. Dieser wiederum schließt mit dem Kunden einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser regelt die Einzelheiten des Arbeitseinsatzes des Zeitarbeitnehmers. Der Kunde erteilt dem Zeitarbeitnehmer die Arbeitsaufträge.

E
Einsatzbetrieb

Auch: Kundenbetrieb. Bezeichnet den Betrieb, in den der Zeitarbeitnehmer von seinem Zeitarbeitsunternehmen entsendet wird.

Einsatzbranchen der Zeitarbeit

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

Der Disponent ist der persönliche Ansprechpartner des Zeitarbeitnehmers beim Personaldienstleistungsunternehmen. Er koordiniert die Einsätze des Zeitarbeitnehmers bei den Kundenunternehmen.

Engpassberufe

Unter den Top-10-Engpassberufen waren im September 2014 neun Ausbildungsberufe und ein Fortbildungsberuf. Engpässe treten besonders in technischen Berufen und Gesundheitsberufen auf.

Entgelte in der Zeitarbeit

Zeitarbeitnehmer werden anhand eines neunstufigen Systems entlohnt. Daneben besitzen sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf sogenannte tarifliche „Erfahrungszuschläge“ oder in bestimmten Wirtschaftsbereichen Branchenzuschläge. Die Details der Entgelte sind in den DGB-Tarifwerken geregelt. Zeitarbeitnehmer haben danach einen Rechtsanspruch auf eine sogenannte verstetigte Vergütung auf Basis der vertraglich vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit. Arbeitszeitschwankungen in Form von Plus- und Minusstunden werden über ein Arbeitszeitkonto ausgeglichen. In der Zeitarbeitsbranche existiert seit 2012 eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, an die auch ausländische Personaldienstleister gebunden sind.

Entleiher

So wird im AÜG das Kundenunternehmen der Zeitarbeit bezeichnet. Die Begrifflichkeit ist allerdings sachlich falsch, denn die „Leihe“ beschreibt einen bestimmten Vertragstyp aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, bei dem es um die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache geht (§598 BGB). Weder wird bei der Überlassung eines Arbeitnehmers dessen „Gebrauch gestattet“ – wie es im BGB wörtlich heißt –, noch handelt es sich bei einem Arbeitnehmer um eine „Sache“.

Equal Pay und Equal Treatment

Ein Zeitarbeitsunternehmen muss dem Zeitarbeitnehmer laut AÜG während der Zeit der Überlassung die gleichen Arbeits- und Entgeltbedingungen gewähren, wie sie für einen vergleichbaren Mitarbeiter der Stammbelegschaft im Kundenbetrieb üblich sind. Diese Grundsätze werden Equal Pay und Equal Treatment genannt. Sie sind im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung ins AÜG aufgenommen worden. Zeitarbeitsunternehmen sind von der Verpflichtung zur Gleichstellung allerdings befreit, soweit: im Arbeitsvertrag die Anwendung eines wirksamen Tarif-vertrages der Zeitarbeitsbranche vereinbart wurde, der Zeitarbeitnehmer nicht innerhalb der letzten sechs Monate aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Kunden ausgeschieden ist („Drehtürklausel“) und die Stundenentgelte des Tarifvertrages die Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit nicht unterschreiten. Dann gelten die Regeln des Tarifvertrages.

Erfahrungszuschläge

Zeitarbeitnehmer erhalten nach neun bzw. zwölf Monaten einen so genannten „Erfahrungszuschlag“ (einsatzbezogenen Zuschlag) auf ihr Tarifentgelt. Nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 1,5 Prozent, nach zwölf Monaten 3 Prozent. Der einsatzbezogene Erfahrungszuschlag entfällt, wenn er durch einen Branchenzuschlag ersetzt wird.

Erlaubnispflicht

In Deutschland besteht für die Arbeitnehmerüberlassung zwingend eine Erlaubnispflicht, d. h. zur Ausübung der Arbeitnehmerüberlassung ist eine spezielle Lizenz nötig. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergeben. Geprüft wird unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts. Erlaubnisinhaber werden durch die BA und die Zollverwaltungen regelmäßig kontrolliert.

EU-Zeitarbeitsrichtlinie - Richtlinie der Europäischen Union (RL 2008/104/EG)

Die Gesetzgebung der Europäischen Union hat oft Einfluss auf die Bedingungen der nationalen Arbeitsmärkte. Beispielsweise sah die europäische Zeitarbeitsrichtlinie vor, die Bedingungen von Stammarbeitskräften und Zeitarbeitnehmern in Europa grundsätzlich zu harmonisieren, u.a. durch das Gleichstellungsgebot (Siehe: Equal Pay/Equal Treatment). Dieser Grundsatz gilt in Deutschland seit 2004; hiervon kann nur durch Tarifvertrag abgewichen werden. Deutschland hat die Richtlinie zum 1. Dezember 2011 mit dem Gesetz zur Änderung des AÜG in deutsches Recht umgesetzt. Richtlinie der Europäischen Union (RL 2008/104/EG). Wesentliche Änderungen, die 2011 in das AÜG aufgrund der Umsetzung der Richtlinie erfolgten, waren die Informationspflicht des Kundenunternehmens gegenüber den Zeitarbeitskräften über freie Arbeitsplätze und die Verpflichtung der Kunden, Zeitarbeitnehmern Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten in ihren Betrieben zu gewähren.

Externenprüfung

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie die Handwerkskammern führen Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen für erfahrene Berufspraktiker, die vorher keine Ausbildung absolviert haben, durch – die Externenprüfung. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt. Voraussetzung zum Ablegen der Externenprüfung ist der Nachweis von Tätigkeiten, die die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit muss die eineinhalbfache Dauer der üblichen Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Bei der Mehrzahl der Berufe ist also von viereinhalb Jahren Berufspraxis auszugehen, bei einer zweijährigen Ausbildungszeit wären es dann 36 Monate. Über die Zulassung zur Externenprüfung entscheidet die zuständige IHK bzw. die zuständige Handwerkskammer.

Externer Mitarbeiter

Synonymer Begriff für Zeitarbeitnehmer.

F
Fachkräfteengpass

Ein Fachkräfteengpass tritt dann auf, wenn in einem Beruf zu einem Zeitpunkt und in einer Region die Nachfrage nach Fachkräften das Angebot übersteigt. Für Unternehmen wird es dann entsprechend schwieriger und dauert länger, passendes Personal zu rekrutieren. Es ist dennoch grundsätzlich möglich, Fachkräfte mit der entsprechenden Qualifikation zu finden. Engpässe betreffen viele Berufe für beruflich Qualifizierte. Unter den Top-10-Engpassberufen waren im September 2014 neun Ausbildungsberufe und ein Fortbildungsberuf. Engpässe treten besonders in technischen Berufen und Gesundheitsberufen auf. Auch Zeitarbeitsunternehmen spüren die Engpässe und können einige Aufträge schwieriger erfüllen. Die Personaldienstleistungsbranche reagiert darauf mit Qualifizierungs- und Weiterbildungsangeboten.

Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel bezeichnet ein Unterangebot an qualifizierten Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen. Im Unterschied zu Fachkräfteengpässen entsteht Fachkräftemangel, wenn sich solche eher kurz- und mittelfristigen Engpässe verfestigen und dauerhaft bestehen.

Feiertagszuschläge

Arbeiten Zeitarbeitnehmer an Feiertagen, erhalten sie einen Zuschlag auf ihr tariflich vereinbartes Entgelt. Die Gestaltung findet sich in den entsprechenden Tarifverträgen. Dasselbe gilt für Arbeit an Sonntagen oder bei der Leistung von Nachtarbeit.

Flexibilität

Flexibilität ist für 80 Prozent der Unternehmen das Hauptmotiv zum Einsatz von Zeitarbeitnehmern. Für die deutsche Wirtschaft ist Zeitarbeit ein Flexibilitätsinstrument, um zeitnah z.B. auf Auftragsschwankungen, volatile Märkte und Konjunkturzyklen reagieren zu können. Firmen erhalten schnell und unkompliziert Personal mit passgenauer Qualifikation.

Flexicurity

Flexicurity ist ein von der EU-Kommission entwickeltes Arbeitskonzept, das die beiden Elemente Flexibilität und Sicherheit miteinander vereint. Demnach können Arbeitsplätze ein Höchstmaß an Sicherheit bieten und gleichzeitig flexibel sein. Die Zeitarbeit ist ein Beispiel für solch eine Beschäftigungsform. 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig bei ihrem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Sie erhalten eine so genannte verstetigte Vergütung, auch in Nichteinsatzzeiten. Kundenunternehmen erhalten hingegen flexibel Personal - immer dann, wenn es gebraucht wird.

Frauen in der Zeitarbeit

Der Anteil an Frauen bei externen Mitarbeitern in der Zeitarbeitsbranche ist mit etwa 30 Prozent – verglichen zum Gesamtarbeitsmarkt – relativ gering. Dies liegt an der Struktur der Zeitarbeitsbranche, die viele Mitarbeiter im industriellen Sektor beschäftigt. In den Zeitarbeitsunternehmen werden jedoch leitende Funktionen besonders häufig von Frauen besetzt. Einer Befragung von rund 100 Zeitarbeitsunternehmen zufolge, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) durchgeführt hat, liegt der Anteil an Frauen in Führungspositionen in BAP-Zeitarbeitsunternehmen bei über 50 Prozent. Nach Leitungsebenen ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil der Geschäftsführerinnen liegt bei 51 Prozent. Die Anteile an Abteilungsleiterinnen liegen bei 55 Prozent, bei Niederlassungsleiterinnen sogar bei 57 Prozent. Darüber hinaus haben 35 Prozent der befragten Unternehmen Frauen als Inhaberinnen.

Frühindikator

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein Frühindikator für die konjunkturelle Stimmung auf dem Arbeitsmarkt. In der Frühphase eines Aufschwungs steigt in der Regel die Nachfrage nach Zeitarbeitnehmern an – in Abschwungphasen nimmt sie ab. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung folgt in der Regel diesem Trend.

G
Gesetzlicher Kündigungsschutz

Zeitarbeit unterliegt zu 100 Prozent dem deutschen Kündigungsschutzgesetz. Zeitarbeitnehmer haben – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – den üblichen Anspruch auf den gesetzlichen Kündigungsschutz. Demnach müssen Kündigungen nach Ablauf von sechs Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt sein.

Gewerkschaft der Polizei (GdP)

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten - NGG

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Gewerkschaften

Gewerkschaften vertreten die sozialen und wirtschaftlichen Interessen von Arbeitnehmern. Gemeinsam mit den Arbeitgebern verhandeln sie die grundsätzlichen kollektiven Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in Deutschland. Sie sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Tarifautonomie.

Gleichstellungsgrundsatz / Gleichbehandlungsgebot

Nach § 3 Abs. 3 AÜG ist das Zeitarbeitsunternehmen verpflichtet, einem Zeitarbeitnehmer dieselben Arbeits- und Entgeltbedingungen zu gewähren wie einem vergleichbaren Arbeitnehmer des Kundenbetriebs – sofern kein Tarifvertrag alternative Regelungen trifft.

H
Hilfstätigkeiten

Hilfstätigkeiten sind Arbeiten, die zur Erfüllung einer Aufgabe hilfreich sind – meist einfach und nach kurzer Anlernphase durchführbar. Derartige Stellen werden in Deutschland immer weniger angeboten, wie die Bundesagentur für Arbeit erst kürzlich festgestellt hat. In der Zeitarbeit sind dagegen rund ein Drittel der Zeitarbeitnehmer als Hilfsarbeiter tätig. Für sie bietet Zeitarbeit eine gute Perspektive, um eine zumeist sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle zu bekommen, Erfahrungen zu sammeln und durch die Qualifizierungsangebote der Personaldienstleister ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen.

Hochqualifizierte

Hoch qualifizierte Arbeitnehmer können spezielle Aufgaben mit besonderen Anforderungen ausüben. Zeitarbeit wird für Hochqualifizierte zunehmend attraktiver. Sie finden häufig vielfältige Tätigkeiten zu guten Konditionen.

Hochschulabsolventen in der Zeitarbeit

Laut BA haben lediglich etwa 5,5 Prozent der Zeitarbeitnehmer einen Fach- oder Hochschulabschluss (Tendenz steigend) – auf dem Gesamtarbeitsmarkt beträgt der Anteil 14,2 Prozent.

Human Resources (HR)

Bezeichnet im Bereich der Betriebswirtschaft den unternehmerischen Bereich, der sich mit der Beschaffung, Betreuung, Entwicklung, Planung und Freisetzung von Personal befasst – auch: Personalwesen. HR ist fester Bestandteil von Personaldienstleistungen.

I
ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

Das 1949 gegründete ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München ist eine Münchner Forschungseinrichtung, die sich als eines der größten Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt und monatlich den ifo-Geschäftsklimaindex ermittelt.

iGZ

Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und setzen sich aus den Unternehmen der jeweiligen Region zusammen. Industrie- und Handelsunternehmen sind per Gesetz Mitglied in einer IHK und zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. In Deutschland gibt es insgesamt 80 IHKen. Sie übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft und sind Kooperationspartner im Rahmen der PDK-Ausbildung.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)

Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Industriegewerkschaft Metall (IGM)

Die Industriegewerkschaft Metall (IGM) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Informationspflicht

Mit der letzten Novellierung des AÜG im Jahre 2011 wurde die s. g. Informationspflicht eingeführt. Das Kundenunternehmen muss beschäftigte Zeitarbeitnehmer demnach über im Kundenunternehmen zu besetzende Stellen informieren. Dies kann durch allgemeine Bekanntgabe erfolgen.Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)

Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln)

Das 1951 gegründete Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) ist eine gemeinsame Einrichtung von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden sowie Unternehmen und forscht, publiziert und berät auf den Gebieten der Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik.

Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW)

Das 1957 gegründete Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) ist ein unabhängiges Forschungsinstitut an der Universität Tübingen.

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg wurde 1967 als Forschungseinrichtung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gegründet und ist seit 2004 eine besondere Dienststelle der BA. Es macht seine Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich und erteilt unabhängigen Rat an Politik und Praxis.

Integrationsfunktion der Zeitarbeit

Die Zeitarbeit bietet insbesondere Arbeitslosen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Insgesamt 64 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren zuvor ohne Arbeit: 11 Prozent haben keine Berufserfahrung vorzuweisen, 9 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren zuvor länger als ein Jahr arbeitslos und 44 Prozent der Zeitarbeitskräfte waren zuvor weniger als ein Jahr arbeitslos.

Integrationsgesetz

Mit den am 6. August 2016 in Kraft getretenen neuen Regelungen soll insbesondere die Integration von Flüchtlingen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gefördert und erleichtert werden. Das Gesetz regelt unter anderem befristet für drei Jahre, dass noch nicht anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete in Arbeitsagenturbezirken mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bereits drei Monate nach Beginn ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland als Zeitarbeitnehmer tätig werden dürfen. Für Einsätze in nichtbegünstigten Arbeitsagenturbezirken bleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage: Danach können nur Asylberechtigte, also bereits anerkannte Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge nach Ablauf von drei Monaten als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden. Noch nicht anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete dürfen dagegen in diesen Arbeitsagenturbezirken auch weiterhin erst nach 15 Monate ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland als Zeitarbeitnehmer tätig werden. Die Ausnahmen, die für Akademiker aus Nicht-EU- und für Beschäftigungen in sogenannten nicht-akademischen Mangelberufen gelten, werden durch das Integrationsgesetz nicht berührt.

Interimsmanagement

Interimsmanager sind Manager auf Zeit. Sie werden meist eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu machen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen oder Tochtergesellschaften aufzubauen.

IW-Zeitarbeitsindex

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) ist ein Wirtschaftsforschungsinstitut, das im Auftrag des BAP seit Mai 2011 regelmäßig den IW-Zeitarbeitsindex erhebt. Der Index gibt Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Zeitarbeitsbranche in Deutschland.

J
Jahressonderzahlungen

Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Zeitarbeitsunternehmen hat ein Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Die Details dazu sind im Manteltarifvertrag geregelt.

Jobcenter

Jobcenter sind Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig. Ihre Aufgabe ist es, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und Anreize zu schaffen sowie Perspektiven für eine langfristige Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Jobmotor

Als Jobmotor wird ein Unternehmen oder eine Branche bezeichnet, das oder die eine hohe Zahl an neuen Arbeitsplätzen schafft. Die Zeitarbeit ist häufig ein Beispiel für einen Jobmotor.

Jobs

Der Begriff Job bezeichnet eine berufliche Tätigkeit.

Junge Arbeitnehmer

Rund 35 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind jünger als 30Jahre, elf Prozent sind berufliche Neueinsteiger. Das zeigt, dass die Zeitarbeitsbranche attraktiv für junge Arbeitnehmer ist und diesen häufig einen ersten Einstieg in den Arbeitsmarkt bietet.

K
Klebeeffekt

Wird ein Zeitarbeitnehmer von einem Kundenunternehmen in die Stammbelegschaft übernommen, wird vom Klebeeffekt der Zeitarbeit gesprochen. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) werden etwa 14 Prozent aller Zeitarbeitskräfte in die Stammbelegschaften übernommen. Eine andere Untersuchung stellt fest, dass nach zwei Jahren gut 70 Prozent der Zeitarbeitnehmer weiterhin in Beschäftigung innerhalb oder außerhalb der Zeitarbeit sind (Quelle: Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung: „Durchlässiger Arbeitsmarkt durch Zeitarbeit?“, Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2012).

Konjunktur

Unter Konjunktur versteht man unterschiedliche Auslastungszustände einer Volkswirtschaft. Nachfrage und Angebot von Gütern und Dienstleistungen variieren.

Konzerninterne Überlassung

Von konzerninterner Überlassung spricht man, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Konzerns überlassen werden (z. B. in Folge von Umstrukturierungen), sofern der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt ist. Konzerninterne Überlassung ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG weitestgehend von der Anwendung des AÜG ausgenommen.

Kundenbetrieb

Der Kundenbetrieb bezeichnet den Einsatzbetrieb der Zeitarbeitnehmer.

Kurzarbeit

Herabsetzung der betrieblichen Arbeitszeit bei entsprechender Kürzung des Arbeitsentgelts zum Zwecke der vorübergehenden Arbeitsstreckung, v.a. bei Auftragsmangel. Kurzarbeit in der Zeitarbeit ist gesetzlich nicht zulässig.

L
Langzeitarbeitslose

Als Langzeitarbeitslose gelten Personen, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind. Besonders durch Zeitarbeit erhalten Langzeitarbeitslose oft die Chance, praktische Berufserfahrungen zu sammeln, sich auf dem Markt umzusehen und einen potenziellen Arbeitgeber von den eigenen Qualifikationen zu überzeugen.

Leiharbeit

Die Begriffe Leiharbeit und Zeitarbeit werden häufig synonym gebraucht, was daher rührt, dass das AÜG als gesetzliche Grundlage von „Entleihern“, „Verleihern“ und „Leiharbeitern“ spricht. Der Begriff Leiharbeit wird jedoch oft kritisch gebraucht und ist für die Zeitarbeitsbranche kaum zutreffend, da eine „Leihe“ laut Definition unentgeltlich und nur für „Sachen“ erfolgt. Arbeitnehmer werden demnach nicht verliehen, sondern erbringen gegen ein Entgelt eine Leistung auf Zeit bei einem Kundenunternehmen.

Liberalisierung der Zeitarbeit

Die Regelungen für die Zeitarbeitsbranche wurden seit Einführung des AÜG mehrfach angepasst. Mehr Freiräume für die Branche brachten positive wirtschaftliche Entwicklungen mit sich. Die umfassendste Liberalisierung fand im Rahmen der Agenda 2010 statt.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Zeitarbeitnehmer haben, wie alle anderen Beschäftigten auch, Anspruch auf die Fortzahlung des Lohns im Krankheitsfall. Die Einzelheiten sind im Entgeltfortzahlungsgesetz und im Tarifvertrag geregelt.

Lohnuntergrenze

Mit der letzten Novellierung des AÜG im Jahre 2011 wurde eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeitsbranche eingeführt. Die Höhe bestimmen die Tarifpartner. Diese Lohnuntergrenze wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums für allgemeinverbindlich erklärt und gilt somit auch für ausländische Personaldienstleister, die ihre Mitarbeiter in Deutschland einsetzen. Die Einhaltung der Lohnuntergrenze wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls kontrolliert.

M
Mangelberufe

Der Begriff Mangelberufe bezeichnet Berufe, in denen ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften vorherrscht.

Manteltarifvertrag

Bezeichnet eine Form des Tarifvertrags, der zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt wird. Ein Manteltarifvertrag enthält in der Regel Vereinbarungen zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen wie etwa Einstellung, Kündigungsfristen, Arbeitszeit, Krankheit, Urlaub etc.. Der Manteltarifvertrag Zeitarbeit regelt u.a. die Arbeitszeit, Jahressonderzahlungen und Lohnzuschläge bei Nacht- und Feiertagsarbeit.

Mehrarbeit

Mehrarbeitsstunden sind die Arbeitsstunden, die die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten, also zusätzlich geleistet werden.

Metall- & Elektroindustrie (M+E)

Die Metall- & Elektroindustrie ist eine der wichtigsten Branchen für die Zeitarbeit. Rund 30 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind in Betrieben der M+E-Industrie tätig.

Minijob

Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Die monatliche Verdienstgrenze beträgt 450 Euro. Ein Minijob kann ein Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. In der Zeitarbeit spielen Minijobs kaum eine Rolle: Gerade einmal zehn Prozent der Zeitarbeitnehmer haben einen Minijob, während der Anteil auf geringfügig Beschäftigter auf dem Gesamtarbeitsmarkt rund doppelt so hoch ist.

MINT-Fächer

MINT-Fächer ist eine zusammenfassende Bezeichnung von Unterrichts- und Studienfächern beziehungsweise Berufen aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

Mitglied

Mitglied eines Vereins kann eine Person und auch ein Unternehmen in einem Verein werden. Der BAP ist der Rechtsform nach ein eingetragener Verein. Im BAP sind rund 4.800 Personaldienstleistungsbetriebe organisiert.

Mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen sind durch bestimmte Beschäftigtenzahlen und einen bestimmten Umsatz gekennzeichnet. Die Zeitarbeitsbranche ist insbesondere durch mittelständische Unternehmen geprägt. Über 90 Prozent der Personaldienstleistungsunternehmen sind Mittelständler.

N
Nichteinsatzzeiten

Nichteinsatzzeiten bezeichnen Zeiträume, in denen sich der Zeitarbeitnehmer zwischen zwei Kundeneinsätzen befindet. In diesen Zeiten ist er regulär beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt und erhält Entgelt inklusive aller Sozialleistungen, die so genannte verstetigte Vergütung. Häufig werden Zeitarbeitnehmer in Nichteinsatzzeiten weitergebildet. Nichteinsatzzeiten können über das Arbeitszeitkonto kompensiert werden.

Niedriglöhne

Niedriglöhne definieren ein Arbeitsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten, das sich nur knapp oberhalb der Armutsgrenze befindet. Der Zeitarbeitsbranche wurde früher vorgeworfen, Niedriglöhne zu bezahlen. Durch neuere Tarifabschlüsse und z.B. Branchenzuschläge ist die Zeitarbeitsbranche aber eine Branche mit ganz normalen Löhnen.

Niedriglohnsektor

Der Niedriglohnsektor bezeichnet die Bezahlung von Arbeitnehmern unterhalb von Tariflohngrenzen oder dem durchschnittlichen Lohnniveau auf dem Arbeitsmarkt. In der wirtschaftspolitischen Diskussion wird der Niedriglohnsektor häufig als Ansatz zur Verringerung der Arbeitslosigkeit gesehen, weil über diesen Bereich nicht und geringer Qualifizierte sowie Langzeitarbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Niedriglohnsektor kommt in der Politik nicht vor und ist ein politischer Begriff.

O
On-Site-Management

Von On-Site-Management spricht man, wenn das Zeitarbeitsunternehmen einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner und Koordinator im Kundenunternehmen einsetzt. Dieser fungiert als ständiger Ansprechpartner für die im Kundenunternehmen eingesetzten Zeitarbeitnehmer.

Outsourcing

Bezeichnet die Vergabe von Unternehmensaufgaben sowie Arbeits- und Produktionsschritten an externe Dienstleister. Unternehmen lagern einzelne Aufgaben, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören, wie z. B. die Bewirtschaftung der Betriebskantine, aus. So übernehmen z.B. Personaldienstleister Personalplanung und -vermittlung für andere Unternehmen.

P
Personal-Service-Agentur (PSA)

Im Rahmen der Hartz-Gesetzgebungen eingeführte staatlich subventionierte Unternehmen, die Mitarbeiter von den Agenturen für Arbeit zugewiesen bekommen und über Arbeitnehmerüberlassung in den Arbeitsmarkt integrieren sollten. Ende 2008 wurden die Personal-Service-Agenturen (PSA) wegen Erfolglosigkeit wieder abgeschafft.

Personalberatung

Strategische Beratung in Personalfragen, die Personaldienstleistungsunternehmen Arbeitgebern anbieten. Die Personalberatung reicht von der Bedarfsplanung bis hin zur erfolgreichen Vermittlung von Mitarbeitern.

Personaldienstleister

Personaldienstleister sind Unternehmen, die anderen Unternehmen Dienstleistungen im Bereich Personal anbieten. 80 Prozent der Personaldienstleister sind hauptsächlich auf dem Geschäftsfeld der Arbeitnehmerüberlassung tätig. Darüber hinaus bieten Personaldienstleister vielfältige Leistungen wie On-Site-Management, Personalberatung oder -beschaffung an.

Personaldienstleistungen

Oberbegriff für sämtliche angebotene Dienstleistungen von Personaldienstleistern.

Personaldienstleistungsfachwirt

Mit dem Fortbildungsabschluss "Geprüfte/r Personaldienstleistungsfachwirt/in" verfügt die Personaldienstleistungsbranche seit 2011 über eine Weiterbildung, die dem Meister im Handwerk entspricht und Aufstiegschancen zur kaufmännischen Führungskraft eröffnet.

Personaldienstleistungskaufleute (PDK)

Kaufmännischer Berufsausbildungsgang, der zum staatlich anerkannten Berufsabschluss des Personaldienstleistungskaufmanns bzw. der Personaldienstleistungskauffrau (PDK) führt. Jährlich fangen rund 1.000 Nachwuchskräfte diese duale Ausbildung an. Der Lehrplan der Ausbildung deckt dabei alle Bereiche moderner Personaldienstleistungen ab und vermittelt zusätzlich Inhalte, die in jeder Personalabteilung wichtig sind. PDK-Azubis haben damit eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Karriere in Personaldienstleistungsunternehmen oder in Personalabteilungen von Unternehmen. Die Zeitarbeitsbranche hat sich durch die PDK-Ausbildung weiter professionalisiert.

Personalvermittlung

Personalvermittler führen einen Personal suchenden Arbeitgeber und einen Bewerber zusammen. Sie erhalten für diese Dienstleistung ein Honorar – in der Regel vom Arbeitgeber. Arbeitsuchende können kostenlos einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit erhalten, mit dem sie sich direkt an einen Arbeitsvermittler wenden. Arbeitsvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) eine Zertifizierung, um Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine mit der Bundesagentur für Arbeit abzurechnen.

Q
Qualifizierungsmaßnahmen (intern/extern)

Personaldienstleister und die Verbände der Branche bieten internen und externen Mitarbeitern Qualifizierungsmaßnahmen an. Intern reicht das Portfolio von Fachschulungen bis hin zu eigens für die Branche konzipierten Ausbildungs- und Studiengängen. Für externe Mitarbeiter werden zahlreiche Initiativen ergriffen, um Zeitarbeitskräften berufliche Ein- und Aufstiegschancen zu ermöglichen. Es gibt ein vielfältiges Angebot von Weiterbildungsmaßnahmen der Personaldienstleister, die nicht nur die eher bekannten und klassisch zu nennenden EDV-Grundkurse, Gabelstaplerscheine und Sprachkurse umfassen, sondern weit darüber hinausreichen.

Quereinsteiger

Zeitarbeit stellt auch für Quereinsteiger einen möglichen Einstieg in den gewünschten Job dar. So lassen sich unterschiedliche Tätigkeiten ausprobieren, Erfahrungen können gesammelt werden, potenzielle Arbeitgeber können kennenlernt werden.

R
Rechtsgrundlagen der Zeitarbeit

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet das AÜG aus dem Jahr 1972. Darüber hinaus sind die zwischen den Tarifpartnern geschlossenen Verträge bindend.

Regionaldirektion

Die Bundesagentur für Arbeit unterhält in zehn Bundesländern Dienststellen, die bundesländerübergreifend arbeiten. Die Regionaldirektionen üben die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit aus und halten den Kontakt zu den Landesregierungen.

S
Selbstverpflichtung der Branche

Branchenverbände der Zeitarbeit verpflichten ihre Mitglieder zu sozialverträglichem und ethisch korrektem Handeln. Dafür hat der BAP einen Verhaltenskodex ins Leben gerufen, der die Mitgliedsunternehmen an faire Prinzipien der Arbeitnehmerüberlassung bindet. Über die Einhaltung wacht ein unabhängiges Schiedsgericht.

Sozialpartnerschaft

Die Sozialpartnerschaft ist ein Instrument des Interessenausgleichs und bezeichnet das kooperative Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. So verhandeln die Tarifpartner bspw. regelmäßig über die tariflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung.

Sozialversicherungspflichtige Jobs

Jede entgeltliche Tätigkeit im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, sofern nicht Ausnahmen bestehen, z.B. für geringfügige oder kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Über die Sozialversicherung werden Arbeitnehmer im Hinblick auf Lebens- und Beschäftigungsrisiken abgesichert. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem gezahlten Entgelt und wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft (siehe auch: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) trägt der Arbeitgeber. Etwa 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Sprungbrett Zeitarbeit

Zeitarbeit kann insbesondere für Gering- und Nichtqualifizierte ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt sein.

Stammbelegschaft

Als Stammbelegschaft werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens bezeichnet, die direkt bei dem Kundenunternehmen angestellt sind. Rein rechnerisch ist eine Verdrängung von Stammbelegschaften durch Zeitarbeit ausgeschlossen, denn Zeitarbeitnehmer stellen gerade einmal ca. 2 Prozent der Gesamtarbeitnehmerschaft. Studien zeigen zudem, dass die meisten Unternehmen Zeitarbeit und Stammbelegschaft parallel aufbauen. Lediglich 2 Prozent der Unternehmen bauen Stammbelegschaften ab, während sie Zeitarbeit einsetzen.

Synchronisationsverbot

Bezeichnet das gesetzliche Verbot, den Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers zeitlich mit der Dauer des bevorstehenden Einsatzes zu synchronisieren. Das Synchronisationsverbot wurde durch die Hartz-Gesetze aufgehoben. Für Zeitarbeitnehmer gilt aber – wie auch für andere Arbeitnehmer - das Teilzeit und Befristungsgesetz, das nur die einmalige sachgrundlose Befristung zulässt.

T
Tariföffnungsklausel

Im AÜG sind grundsätzlich Equal Treatment und Equal Pay für alle Zeitarbeitnehmer vorgeschrieben, für die kein Tarifvertrag gilt. Die Möglichkeit, abweichend von dieser gesetzlichen Regelung eigene Tarifvereinbarungen treffen zu können, wird als Tariföffnungsklausel bezeichnet.

Tarifpartner

Tarifpartner sind Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die gemeinsam über tarifliche Rahmenbedingungen der Beschäftigung verhandeln. In der Zeitarbeitsbranche sind dies die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ, die gemeinsam die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) bilden, und sämtliche acht DGB-Gewerkschaften.

Tarifpolitik

Unter Tarifpolitik versteht man alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Verhandlung oder dem Abschluss von Tarifverträgen relevant sind oder werden können. Im Tarifvertragsgesetz sind hierzu die wesentlichen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Tarifpolitik beschäftigt sich mit Fragen der Entgeltfindung (Eingruppierung, Zulagen, Zuschläge, Höhe des Entgelts etc.) und der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (Urlaub, Altersversorgung, freie Tage bei besonderen Anlässen etc.). Die Tarifpolitik einer Organisation (Gewerkschaft, Arbeitgeberverband) manifestiert sich letztlich in den Tarifverhandlungen und dem Tarifabschluss.

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Nach deutschem Recht enthält der Tarifvertrag Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil) regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) festlegen. Zu den Tarifvertragsparteien zählen einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für die Arbeitnehmer) andererseits.

Tarifwerk

Ein Tarifwerk setzt sich aus mehreren Einzeltarifverträgen zusammen. Der BZA als Vorgängerverband des BAP hat mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit im Jahr 2003 ein Vertragswerk bestehend aus dem Manteltarifvertrag, Entgelttarifvertrag und dem Entgeltrahmentarifvertrag abgeschlossen.

Teilzeitbeschäftigung

Als teilzeitbeschäftigt gelten Arbeitnehmer dann, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die ihrer vollzeitbeschäftigten Kollegen. Vergleichsmaßstab ist dabei die betriebliche Ebene. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit.

TV BZ Chemie

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Chemischen Industrie (TV BZ Chemie)

TV BZ Druck - gewerblich

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie (TV BZ Druck - gewerblich)

TV BZ Eisenbahn

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Schienenverkehrsbereich (TV BZ Eisenbahn)

TV BZ HK

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ HK)

TV BZ Kautschuk

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

TV BZ KS

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau (TV BZ KS)

TV BZ Kunststoff

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)

TV BZ ME

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)

TV BZ PE - gewerblich

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugende Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TV BZ PPK

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Papier, Pappe und Kunststoff (Tapete) verarbeitenden Industrie (TV BZ PPK)

TV BZ TB

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie (TV BZ TB)

U
Überlassung

Bezeichnet die zeitlich befristete Entsendung eines Zeitarbeitnehmers in ein Kundenunternehmen.

Überlassungsdauer

Beschreibt die Dauer des Einsatzes eines Zeitarbeitnehmers beim Kundenunternehmen. 2004 wurde die gesetzliche Höchstgrenze der Überlassungsdauer aufgehoben. Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine neue Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten einzuführen.

Überlassungsvertrag

Bezeichnet das Vertragsverhältnis zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenunternehmen zur Beschäftigung eines Zeitarbeitnehmers. Der Überlassungsvertrag bildet die vertragliche Grundlage zur Arbeitnehmerüberlassung.

Unfallverhütung

Der Personaldienstleister und das Kundenunternehmen müssen die Zeitarbeitnehmer über die am Einsatzort maßgeblichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz aufklären. Dabei ist eine arbeitsspezifische Unterrichtung erforderlich. Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften müssen eingehalten werden.

Urlaubsanspruch

Zeitarbeitnehmer haben, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die dem Mitarbeiter zustehende Urlaubsdauer richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit im Zeitarbeitsunternehmen und kann bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr betragen. Dies ist in den entsprechenden Tarifverträgen geregelt.

V
Verband

Ein Verband ist ein Zusammenschluss mehrerer Akteure, um gemeinsame Interessen zu vertreten.

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine der acht Einzelgewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit - VGZ

Die beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), haben im Februar 2012 einen Vertrag über die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) geschlossen, um gemeinsame die Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften, die im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) organisiert sind, zu führen.

Verleiher

Im AÜG wird das Zeitarbeitsunternehmen als „Verleiher“ bezeichnet. Diese Begrifflichkeit ist genauso falsch wie die der „Entleiher“ für die Kunden der Zeitarbeit oder die der „Leiharbeiter“ für die Zeitarbeitnehmer.

Vermittler

Bezeichnet einen Akteur auf dem Arbeitsmarkt, der Unternehmen Arbeitskräfte mit passgenauen Qualifikationen vermittelt. Neben dem Geschäftszweig der Arbeitnehmerüberlassung sind Personaldienstleister auch zunehmend im Bereich der Personalvermittlung aktiv.

Verrechnungssatz

Vom Kundenunternehmen an den Personaldienstleister zu zahlender Stundensatz für die Überlassung von Zeitarbeitnehmer.

Vertragsverhältnis

Zwei Parteien gehen ein rechtlich bindendes Verhältnis ein, das durch zuvor definierte Leistungen und Gegenleistungen bestimmt wird.

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, kurz VBG, ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland und für die Zeitarbeitsbranche zuständig. Sie ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Vollzeitbeschäftigung

Beschäftigungen, bei denen die im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit erbracht wird.

Vorrangprüfung

Nach § 39 AufenthG darf die Agentur für Arbeit ihre Zustimmung zur Beschäftigung von Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus nur einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang haben, nur dann erteilen, wenn „(...) für die Beschäftigung deutsche Arbeitnehmer sowie Ausländer, die diesen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme rechtlich gleichgestellt sind (...) nicht zur Verfügung stehen“ (§ 39, Abs. 2, Nr. 1b AufenthG).

VZa - Österreichischer Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung

Der Österreichische Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung (VZa) ist die unabhängige Dachorganisation der österreichischen Personaldienstleister.

W
Werkverträge

Werkverträge sind keine Zeitarbeit, sondern ein eigenständiges arbeitsmarktorganisatorisches Instrument. Die Vertragsformen sind klar nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen voneinander abzugrenzen: Während beim Werkvertrag der Unternehmer (Werkvertragsunternehmer) zur Herstellung des versprochenen Werkes und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs. 1 BGB) wird, liegt Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vor, wenn ein Arbeitgeber (das Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (dem Kundenbetrieb) Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) zur Arbeitsleistung überlässt. Dabei besteht die vertraglich geschuldete Leistung des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Kundenbetrieb in der Auswahl und Überlassung geeigneter Zeitarbeitskräfte. Die Haftung des Zeitarbeitsunternehmens gegenüber dem Kunden ist auf das Auswahlverschulden beschränkt. Der Werkvertragsunternehmer trägt dagegen die komplette Gewährleistung für das Werk (vgl. §§ 633 ff. BGB).

Wiedereinstellungsverbot

Das Wiedereinstellungsverbot untersagte Zeitarbeitsunternehmen, einen Zeitarbeitnehmer zu entlassen und vor Ende einer Frist von drei Monaten erneut einzustellen. Das Wiedereinstellungsverbot ist durch die Novelle des AÜG im Rahmen der Hartz-Gesetzgebung weggefallen.

Wiedereinstieg

Viele Zeitarbeitnehmer erhalten durch eine Anstellung in der Zeitarbeit die Chance für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Dies gilt insbesondere für Arbeitsuchende, denn die Personaldienstleister rekrutieren weit über 50 Prozent ihrer Mitarbeiter aus dieser Gruppe.

Wirtschaftskrise

Bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre eine negative Entwicklung des Wirtschaftswachstums. Zeitarbeit kann helfen, Wirtschaftskrisen abzufedern und Stammbelegschaften zu sichern, da Unternehmer flexibel auf veränderte personelle Anforderungen reagieren können.

World Employment Confederation

Der BAP ist das einzige deutsche Mitglied der World Employment Confederation (vormals Ciett) mit Sitz in Brüssel. Die World Employment Confederation repräsentiert die globalen Interessen der Zeitarbeitsbranche und der Personaldienstleister bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit Sitz in Genf. Darüber hinaus ist die World Employment Confederation Ansprechpartner für internationale Organisationen (z. B. Weltbank, IWF, OECD, G20).

World Employment Confederation – Europe

Die World Employment Confederation – Europe (früher Eurociett) ist Teil des Weltverbandes der Zeitarbeit und Personaldienstleister (World Employment Confederation) mit Sitz in Brüssel. Der World Employment Confederation – Europe gehören 28 nationale Zeitarbeitsverbände und sieben der größten multinationalen Zeitarbeits- und Personaldienstleistungsunternehmen weltweit an (Randstad, Adecco, Manpower Group, Gi Group, Kelly Services, Trenkwalder, USG People). Die World Employment Confederation Europe verfügt über einen Verhaltenskodex, in dem die gemeinsamen Wertvorstellungen der Mitglieder festgehalten sind (Code of Conduct).

Z
Zeitarbeit

Ist eine moderne Form der Arbeit, die Sicherheit und Flexibilität miteinander vereint.

Zeitarbeitnehmer

Mitarbeiter, die von Personaldienstleistern an Kundenunternehmen überlassen werden.

Zulagen

Entgeltbestandteile, die einem Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt bezahlt werden können.

Zusatzleistungen

Viele Personaldienstleister bieten ihren Mitarbeitern Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Weiterbildungen oder Fahrkostenzuschüsse an. Diese können individuell vereinbart werden. Darüber hinaus existieren tarifliche Zusatzleistungen.

Die Unternehmensgruppe

Wir sind spezialisiert auf Fachbereiche

Wir bieten Ihnen eine lösungsorientierte und flexible Personalberatung an. Hierfür sind unsere Kompetenzen auf drei separate Geschäftsbereiche unter dem Dach der Christoph Clauss Personal Partner GmbH aufgestellt.

Junge Frau im Business Look mit verschränkten Armen.

Zeitarbeit

für Office & Sozialpädagogik

Zeitarbeit

für Handwerk & Logistik

Personalvermittlung

für qualifizierte Fachkräfte

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